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Episkopat

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Bischofsweihe

Handauflegung zur Bischofsweihe in der Episkopalkirche der USA

Die Bischofsweihe stellt die Vollform des Weihesakramentes dar; die beiden anderen Stufen sind von ihr abgeleitet.

Ein geweihter Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel. Die Weihelinien der Bischöfe werden in apostolischer Sukzession bis auf die Apostel zurückgeführt, die von Jesus Christus in das Bischofsamt eingesetzt wurden.

Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch den die Weihe spendenden Bischof (Hauptkonsekrator) und die weiteren anwesenden Bischöfe (Mitkonsekratoren) sowie das Weihegebet. Zur Sicherstellung der Gültigkeit der Weihe in apostolischer Sukzession werden in der Regel mindestens zwei Mitkonsekratoren hinzugezogen;[1] sollte die sakramentale Gültigkeit der Weihe eines der spendenden Bischöfe selbst anzweifelbar sein, so ist die Weihe durch das Wirken der Mitkonsekratoren als gültig zu betrachten.

Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20,28 EU). Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten. Römisch-katholische Bischöfe leisten den Treueid gegenüber dem Papst.

Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird die Stirn des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Übergabe des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die Hauptaufgaben des Bischofs: die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche.

„Die Bischöfe empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.“

– can. 375, § 1 CIC
  1. ↑ can. 1014 CIC „Weihespendungsfeier und Weihespender“