Nominaldefinition
Nominaldefinition | nominal + Definition | "Namenbestimmung"; die Festlegung, Bestimmung der Bedeutung eines Begriffs (Definiendum) durch einen bereits bekannten Begriff oder mehrere bereits bekannte Begriffe (Definiens).
Da das Definiendum bedeutungsgleich mit dem Definiens ist, könnte man von einer bedeutungsgleichen Umformung sprechen. Die Absicht eines namennennenden bestimmenden Begriffes beschreibt die Menge der Eigenschaften, die die Bedeutung des Begriffes errichten. Hingegen bezieht sich die Ausdehnung auf die Menge der Gegenstände, die unter die Bestimmung fallen.
Namenbestimmung enthalten keine ermittelten Angaben und erleichtern so z. B. Diskussionen mittels einer Fachsprache. Sie können folglich auch nicht wahr oder falsch sein, sondern erweisen sich in der konkreten Verwendung als brauchbar/zweckmäßig bzw. als unbrauchbar/unzweckmäßig. Sie sind dennoch normgebend, man sich somit auf Nominaldefinitionen in der Bestimmung von Normen stützt, obwohl man nicht ermittelt oder bestimmt hat, inwieweit diese wahr bis falsch sind, kennt somit deren Wahrheitswert nicht. (21. Jh. ndt.)
Der Begriff geht auf Aristoteles zurück. Den Gegenbegriff zur Nominaldefinition bildet die Realdefinition.