erörtern
erörtern | erörtern | Tw. eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’; ‘eingehend beraten, durchsprechen, darlegen’, zuerst in der Rechtssprache (Anfang 16. Jh.) in der Bedeutung ‘verhandeln, entscheiden’ gebraucht und bald allgemein im heutigen Sinne verwendet.
Das Vorsilbetätigkeitswort schließt sich an spätmhd. örtern ‘genau untersuchen’ an, das von mhd. örter Mrz. (zu mhd. ort ‘äußerster Punkt nach Raum und Zeit, Anfang, Ende, Spitze, Ecke, Rand, Platz, Stelle’, s. Ort) abgeleitet ist, also eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’ bedeutet.
Daneben begegnet im 16. Jh. gleichbed. ausörtern | aus + örtern |. Vgl. auch ähnlich entstandenes, im 15. und 16. Jh. bezeugtes ausecken | aus + Ecken| .
Die dt. Bildungen sind wohl in Anlehnung an lat. dētermināre und lat. dēfinīre (s. determinieren und definieren) enstanden.