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Jurisprudenz

aus AufEinWort, der freien Forschung
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juris- + Prudenz | f. eigentlich "Gesetzvorsorge, Rechtsvorsorge, Rechtsfürsorge, Gesetzfürsorge"; ‘Rechtswissenschaft’ (18. Jh.), lat. iūrisprūdēns, spätlat. iūs “Gesetz”, Wesfall iūris + lat. prūdentia ‘genaue Kenntnis, Wissenschaft, Klugheit’), Zusammenziehung von prōvidēns "Vorsorge" prōvideō, lat. pro "für, vor" videō "sehen";