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huldigen

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huldig + en | Tw. ‘einer Sache mit Überzeugung anhängen, sie vertreten’, älter ‘seine Verehrung zu erkennen geben, sich einem Herrscher durch Treuegelöbnis unterwerfen, Ergebenheit bezeugen’, spätmhd. huldigen ‘sich geneigt machen, für sich gewinnen’; vgl. ahd. hulden ‘beschwichtigen, versöhnen, für sich gewinnen’ (9. Jh.), mhd. frühnhd. hulden ‘geneigt machen, Dienstbarkeit, Treue geloben’.