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Auktor

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Auktor[1] (lat.), Urheber, in der Rechtssprache derjenige, welcher ein Recht oder einen Besitz durch Verkauf etc. auf einen andern übertragt, und letzterm gegen die Beanspruchung eines bessern Rechts durch Dritte Sicherheit zu gewähren hat.

  • aus lat. auctor ‘Förderer, Veranlasser, Urheber’, das von lat. lat. augēre (auctum) ‘vermehren, vergrößern’ abgeleitet ist; anfangs auch in der Form Auctor, teils mit lat. Beugung (zur Form s. Autorität).
  1. ↑ Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 125. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000926116 Lizenz: Gemeinfrei