Zum Inhalt springen

Anmerkung:PsyErkDunSco (Werner)/381:05

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Juni 2026 um 10:22 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Enti secundum quid non convenit actus simpliciter; sed quando habet esse tale secundum quid iper aliud simpliciter ens, tunc principalius convenit illi enti simpliciter, si illud aliquo modo sit activum respectu ejusdem. L. c.


"Einem Seienden, das nur secundum quid ist, kommt kein schlechthinniger Actus zu. Wenn es aber ein solches eingeschränktes Sein durch ein anderes, schlechthin seiendes Ens hat, dann kommt der Actus hauptsächlicher diesem schlechthin seienden Ens zu, sofern dieses in irgendeiner Weise hinsichtlich desselben activ ist."