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subaltern

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untergeordnet, von einer höheren Wissenschaft abhängig.

subaltern (v. lat.), unter einem Anderen stehend, untergeordnet, abhängig, in niederen Graden stehend, bes. von Offizieren(Subalternoffiziere), Offiziere, welche nicht Stabsoffiziere (s.d.) sind, u. Subalternbeamte, welche nicht wenigstens Collegienräthe sind od. in deren Range stehen.

Quelle:

Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 28.

Permalink:

http://www.zeno.org/nid/20011034149

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