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Spruch

aus AufEinWort, der freien Forschung
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spruch deu. Ezw. Bng. Wrtdtng:: 'das in einer bestimmten Wortabfolge undoder Artweise zu sprechende, was (auf einmal) gesprochen wird'

  • Spruch m. ‘einprägsam und treffend formulierter Gedanke’,
    • literarisch ‘(gereimte) lyrische Form, Reimpaar’,
    • juristisch ‘endgültig formuliertes Urteil’ (vgl. Schiedsspruch, Urteilsspruch),
    • mhd. spruch ‘was gesprochen wird,
      • Wort, Vers, Rede, nicht gesungenes kleineres Gedicht, Sentenz, Sprichwort, Zauberspruch,
      • richterlicher Ausspruch,
      • rechtliche Forderung, Klage’,
    • mnd. sprȫke,
    • mnl. sprōke, sprooc,
    • nl. spreuk
    • steht ablautend zu dem unter sprechen behandelten Tw.

Formelhaft (große) Sprüche machen ‘das große Wort führen, hochtönende, jedoch leere Worte machen’ (Ende 19. Jh.).

Spruch

Spruch ist eine bereits im Mittelhochdeutschen verwendete Substantivbildung zum Verb sprechen.

Spruch findet sich in diesem Zusammenhang als Wortbestandteil in zahlreichen Zusammensetzungen (Funkspruch, Wahlspruch (Motto), Zauberspruch) und bezeichnet außerdem: