Spruch
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spruch deu. Ezw. Bng. Wrtdtng:: 'das in einer bestimmten Wortabfolge undoder Artweise zu sprechende, was (auf einmal) gesprochen wird'
- Spruch m. ‘einprägsam und treffend formulierter Gedanke’,
- literarisch ‘(gereimte) lyrische Form, Reimpaar’,
- juristisch ‘endgültig formuliertes Urteil’ (vgl. Schiedsspruch, Urteilsspruch),
- mhd. spruch ‘was gesprochen wird,
- Wort, Vers, Rede, nicht gesungenes kleineres Gedicht, Sentenz, Sprichwort, Zauberspruch,
- richterlicher Ausspruch,
- rechtliche Forderung, Klage’,
- mnd. sprȫke,
- mnl. sprōke, sprooc,
- nl. spreuk
- steht ablautend zu dem unter sprechen behandelten Tw.
Formelhaft (große) Sprüche machen ‘das große Wort führen, hochtönende, jedoch leere Worte machen’ (Ende 19. Jh.).
Spruch
Spruch ist eine bereits im Mittelhochdeutschen verwendete Substantivbildung zum Verb sprechen.
Spruch findet sich in diesem Zusammenhang als Wortbestandteil in zahlreichen Zusammensetzungen (Funkspruch, Wahlspruch (Motto), Zauberspruch) und bezeichnet außerdem:
- als Gesprochenes, die Gesprochene Sprache
- eine kurze einprägsame und sprachliche Form eines Gedankens, einen Ausspruch oder Denkspruch, siehe Apophthegma oder Aphorismus
- einen Sinnspruch oder einen Grabspruch
- ein Sprichwort, siehe auch Spruchdichtung
- einen juristischen Urteilsspruch
- eine verschlüsselte Geheimnachricht.