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Kasus

aus AufEinWort, der freien Forschung
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kas + -us | lat. casus, m. ‘Fall, Vorkommnis, Begebenheit’, in der Sprachkunde ‘Beugungsfall, Beugungsform des Namen’.

Die Übernahme des sprachwissenschaftlichen Begriff lat. cāsus (zu lat. cadere ‘fallen, sinken’) begegnet (zusammen mit dem dt. Übersetzungswort Fall) zuerst um 1400 in sprachkundlichen lat.-dt. Mischtexten, wobei cāsus als Gleichwert für grie. ptṓsis ‘der Fall, das Fallen’, bei Aristoteles ‘Abwandlungsfall der Tätigkeitsworte und Namen’, auftritt; zu griech. píptein ‘fallen’, also auch ‘unter ein bestimmtes Wortgeschlecht, einen Begriff, eine Methode fallen’.

In der heute aufgegebenen, ebenfalls lat. Vorbild folgenden Bedeutung ‘Geschehen, Vorfall’ ist Kasus zufrühst in der Kanzleisprache des 16. Jhs. gebräuchlich.