dikaion
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δίκαιον dikaion Wrtdtng: "(an)zeigen" (das was Recht und Sitte sei); übrtrgn. „rechtlich“, „anständig“, „gerecht“ oder „pflichtbewusst“
Das altgriechische Wort δίκαιον (dikaion) ist das Neutrum des Adjektivs δίκαιος (dikaios) und bedeutet „das Recht“, „die Gerechtigkeit“ oder „das Rechter/-Gerechte“. Es leitet sich direkt von dem Substantiv δίκη (dike, „Sitte“, „Brauch“, „Urteil“, „Recht“, „Gerechtigkeit“) ab.
- Ursprung: Das Wort geht auf die urindogermanische Wurzel **deyḱ-* („zeigen“, „sagen“, „sich anweisen“) zurück, woraus im Griechischen unter anderem deiknyo („ich zeige“) entstand.
- Bedeutungswandel: Von der Grundidee her bezeichnet dike den aufgezeigten Weg, die geordnete Richtschnur, den Brauch oder die Norm, an die man sich halten muss.
- Ableitung: Daraus entwickelte sich díkaios als die Eigenschaft dessen, der dieser dike (der Norm oder dem gerechten Brauch) entspricht – also „rechtlich“, „anständig“, „gerecht“ oder „pflichtbewusst“. Das substantivierte Neutrum dikaionbeschreibt folglich den Zustand oder die Sache des Rechtss
δῐ́καιον • (dĭ́kaion)
- inflection of δῐ́καιος (dĭ́kaios):
- masculine accusative singular
- neuter nominative/accusative/vocative singular