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Kuratel

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Kurat + el |  f. ‘Vormundschaft, Pflegschaft’, als Rechtsausdruck nicht mehr in Gebrauch, doch in der Wendung unter Kuratel stehen ‘bevormundet werden’ noch bekannt, beruht auf Übernahme (Ende 16. Jh.) von gleichbed. mlat. curatela (wohl kontaminiert aus lat. cūrātio ‘Besorgung, Pflege, Verwaltung’ und tūtēla ‘Schutz, Obhut, Vormundschaft’); vgl. ferner mfrz. frz. curatelle (14. Jh.).