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Kuratorium

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Kurator + ium | n. ‘Verwaltungsausschuß, Aufsichtsbehörde’, älter auch ‘Amt, Einsetzungsurkunde eines Vormunds oder Pflegers’; seit Anfang des 18. Jhs. vorkommende terminologische Bildung zum Neutrum des Egw. lat. cūrātōrius ‘zum Kurator gehörig’ (vgl. mlat. curatorium ‘Wohnsitz des Kurators’).