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Kurator

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Kurat -or | m. ‘Verwalter, Pfleger’, in der Rechts- und Behördensprache bis in die 1. Hälfte des 20. Jhs. üblich, namentlich im Sinne von ‘Vormund’, doch auch als ‘Verwalter einer Stiftung, Vermögensverwalter’ und ‘staatlicher Aufsichtsbeamter der Universität’; heute nur noch selten.

Die auf lat. cūrātor ‘Besorger, Pfleger, Wärter, Verwalter, Vormund’, Nomen agentis zu lat. cūrāre ‘Sorge tragen, besorgen, pflegen’ (von lat. cūra ‘Sorge, Fürsorge, Behandlung, Besorgnis’, s. Kur), zurückgehende Bezeichnung gelangt im späten 15. Jh. aus dem Juristenlatein ins Deutsch Kuratorium