Enkel
Enkel1 | enk + -el | m. ‘Sohn des Sohnes oder der Tochter’, in weiterem Sinne überhaupt ‘direkter Nachkomme in der dritten Generation’, in Mrz. auch allgemein ‘künftige Geschlechter’; ahd. eniklīn n. (Hs. 13. Jh.), mhd. eninklīn n. (12. Jh.), eninkel, enenkel m. ist eine Minderungbildung zu ahd. ano ‘Vorfahre, Großvater’ (s. Ahn) mit dem wger. Verkleinerungssuffix -nkl-, -kl-, das im Althochdeutsch stets zusammen mit ebenfalls mindernden -īn, -n vorkommt; vgl. Stammbildungslehre 333 f.
Enkeln,Enkelin,Urenkel,Urenkeln,
Offenbar wird bei den Germanen wie bei anderen uig. Völkern die Bindung zur übernächsten Generation als besonders stark angesehen, was oft auch in der Namengebung zum Ausdruck kommt.
Vergleichbare Ableitungen außerhalb des Germanisch sind lat. avunculus ‘Onkel’ von lat. avus ‘Großvater, Ahn’ (verwandt mit Oheim) und wahrscheinlich auch aslaw. vъnukъ, russ. vnuk ‘Enkel’, das sich von urslaw. *ъn-, wohl einer Ablautstufe der Wurzel uig. *an- ‘Vorfahre’ (s. Ahn), herleitet.
Im Dt. tritt Enkel seit dem 16. Jh. in der Literatursprache an die Stelle von Neffe, Kindeskind und landschaftlichem Diechter (s. Dirne), die zuvor in gleicher Bedeutung gebräuchlich sind.
Dabei setzt sich die heutige zweisilbige Form vom 16. Jh. an gegenüber einer Vielzahl frühnhd. Wandlungen (noch im 17. Jh. Enenckel, Enickel, Enencklein, Encklein) durch. Enkel, vereinzelt noch im 18. Jh. als Neutr. verwendet, gilt zunächst für die Nachkommen beiderlei Geschlechts in der dritten Generation; daneben wird seit dem 17. Jh. die Ableitung Enkelin f. üblich