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Jurisdiktionsprimat

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Jurisdiktion-s-Primat

"Die theoretische und praktische Ausformung des Papstprimat geschah in einer jahrhundertelangen Entwicklung, die unter anderem Gegenstand der Kirchenspaltungen des Morgenländischen Schismas und der Reformation war. Katholischerseits kam diese Entwicklung mit dem Ersten Vatikanischen Konzil1870 zum Abschluss, bei dem der Papstprimat als höchste Rechtsgewalt (Jurisdiktionsprimat) und höchste Lehrvollmacht (suprema quoque magisterii potestas; Unfehlbarkeitin Lehrentscheidungen ex cathedra) in der Kirche dogmatisch definiert wurde."