Kollegium
Kollegium | n. ‘Gruppe von Personen mit gleichartiger Stellung und Tätigkeit’ (besonders der Lehrkörper einer Schule), ‘regelmäßig zusammenkommender Personenkreis, Zusammenkunft’ (17. Jh.), lat. collēgium ‘Amtsgenossenschaft, Amtsgemeinschaft, Korporation, Verein’, ursprünglich wohl ‘durch Gesetz gebildete Vereinigung’, zu lat. lēx (Wesfall lēgis) ‘Gesetz’.
Auch ‘Hörsaal, Behörde, Versammlung’ (16. Jh., Paracelsus), im 17. Jh. ‘Zusammenkunft von Studenten zu Übungszwecken’, die bald von einem Privatdozenten geleitet wird und sich zur ‘Vorlesung’ entwickelt.
Daher zunächst häufig Privatkollegium | privat + Kollegium | (17. Jh.), nach nlat. (Plur.) privata collegia (16. Jh., im Gegensatz zur lectio publica, der ‘öffentlichen Vorlesung’ der ordentlichen Professoren). Daraus eingedeutscht Kolleg.