bescheiden
be + scheiden | Tw. ‘eine Nachricht geben, eine Entscheidung mitteilen, etw. zuteilen, an einen bestimmten Ort bestellen’, (reflexiv) ‘sich begnügen, zufriedengeben’.
Mittelhochdeutsch bescheiden ‘trennen, unterscheiden, erzählen, benachrichtigen, entscheiden, bestimmen, zuweisen, anweisen’, (reflexiv) ‘sich entscheiden, sich einrichten’, mnd. beschēden, bescheiden, ein geläufiges Wort der alten Rechtssprache (vgl. noch amtssprachliches abschlägig bescheiden), ist gebildet mit dem Fürwort be- zu dem unter scheiden ‘trennen’ behandelten Tätigkeitswort.
Die alte Form des Part. Prät. bleibt erhalten in bescheiden Part. Egw. ‘genügsam, anspruchslos, nicht eingebildet, einfach, gering, mäßig’, mhd. bescheiden (den verschiedenen Bedeutungen des Tätigkeitswort folgend) ‘bestimmt, festgesetzt, deutlich, einsichtsvoll, verständig, mäßig, rücksichtsvoll’; vgl. mhd. der bescheiden (‘festgesetzte’) tac, bescheidene (‘entschiedene’) worte, frühnhd. mein bescheiden (‘zugewiesener’) teil.
Danach entwickelt sich bescheiden einerseits zu ‘unscheinbar, gering’ (16. Jh.), z. B. ein bescheiden Kleid, ein bescheidener (‘geringer’) Anteil, andrerseits (im Anschluß an ‘sich begnügen’) zu ‘genügsam, schlicht, mäßig’, oft mit dem Nebensinn ‘rücksichtsvoll, höflich’. Dazu Bescheidenheit.