Gilde
gild + e | f. ‘Zusammenschluß von Handwerkern, Kaufleuten’, mnd. gilde ‘Festschmaus, Festlichkeit (der Bruderschaften und Ämter), genossenschaftlicher Zusammenschluß für gemeinsame Leistungen, Bruderschaft (von Handwerkern, Kaufleuten, Glaubensgenossen), Zusammengehörigkeit, Schar’, mnl. ghilde, nl. gilde, anord. gildi ‘Bezahlung, Schmaus’.
Der Ausdruck verbreitet sich, von den Gebieten an der Nord- und Ostsee ausgehend, seit dem 17. Jh. im gesamten dt. Sprachgebiet und stellt sich im Sinne von ‘Berufsverband’ neben gleichbed. md. Innung und obd. Zunft.
Gilde ist eine Bildung zu den unter gelten und Geld angeführten Wortgruppen (vgl. aengl. gield ‘Opfer, Zahlung, Abgabe, Tribut, Vergeltung, Bruderschaft’), knüpft an deren alte Bedeutungen ‘opfern, erstatten, entrichten’ bzw. ‘Opfer, Abgabe, Bezahlung’ an und bezeichnet ursprünglich wohl eine heidnische Kultgemeinschaft, zu deren Opfermahlzeiten jedes Mitglied einen Beitrag zu leisten verpflichtet ist.
In frk. Kapitularien (Gesetze und Verordnungen der fränkischen Könige) des 8./9. Jhs. werden Nachfolger derartiger Genossenschaften (in latinisierter Form gildonium oder gelda genannt) offensichtlich auf Grund ihres heidnischen Ursprungs verboten.
Die Bezeichnung geht jedoch auf andere Interessengemeinschaften und deren festliche Zusammenkünfte über. Ausführlich dazu Altgermanische Religionsgeschichte 1 (²1956) 483 ff.