Zum Inhalt springen

Schuldiger

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Dezember 2023 um 17:58 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Schuldiger1 | schuldig + -er | m. ‘Beschuldigender, Ankläger, Gläubiger’, mhd. schuldigære, schuldiger. Daneben (selten) schuldigen2.

Schuldiger2 | schuldig + er | m. ‘wer Schuld auf sich geladen hat, Straffälliger, Missetäter, Beklagter’, ahd. sculdiger (11. Jh.), mhd. schuldigære, schuldiger. Biblisch: … wie auch wir vergeben unsern Schuldigern Vaterunser (Matth. 6, 12), mhd. … als wir tuon unsern schuldigæren, in der Übersetzung von lat. dēbitōribus nostris (Vulgata), griech. opheilétais ḗmōn (ὀφειλέταις ἡμῶν).