Bürger
Bürg + -er | m. ‘Bewohner einer Stadt, Angehöriger eines Staates’, ahd. burgāri, burgeri (9. Jh.), mhd. burgære, burger ‘Bewohner einer Burg, einer Stadt’. Mnl. borgher, burgher, nl. burger und vielleicht auch mnd. börgere, börger sind Entlehnungen aus dem Hd. Gleichbed. aengl.burgwaran, burgware, burgwaras (Mrz.) legt nahe, daß es sich auch bei der dt. Bildung ursprünglich um ein Zusammensetzung handelt.
"braver Knabe" gewöhnlicher Bürger Goethe in Faust I;
Aenglisch -waran,-ware, -waras (auch in ceasterwaran, -ware, einem Mitwort von burgwaran), anord. -veri, Plur. -verjar (in skipverjar ‘Schiffsleute, Schiffsbesatzung’) gehören als Tätigkeitshauptwort zu der unter wehren dargestellten Wortgruppe.
Die zusammensetzungsglieder erscheinen auch in Eigennamen, vgl. aengl. Rōmware, Rōmwaran, anord. Rōmverjar ‘Römer’ und die in latinisierter Form bei antiken Schriftstellern überlieferten germanischen Volksnamen wie Ampsivāriī (eigentlich ‘Emsanwohner’), Baiovāriī (Mrz.).
In ahd. Zusammensetzungen fällt ein w im Anlaut des zweiten Teils oft aus, dadurch ist Übergang zu den häufigen Endsilbenbildungen auf ahd. -āri, -eri (nhd. -er) möglich.
Die Ausgangsbedeutung von Bürger wäre danach ‘Burgverteidiger’, daraus entwickelt sich ‘Bewohner einer Burg, einer Stadt, eines Staates’.
Im Zusammenhang mit der Herausbildung der deutschen Städteverfassungen im 11./12. Jh. bezeichnet Bürger das freie, vollberechtigte Mitglied einer Stadtgemeinde.
Mit der Entwicklung des Bürgertums als einer durch Besitz ausgezeichneten Gesellschaftsschicht wird Bürger (im Sinne von lat. cīvis) zum Staatsbürger.
Sofern Bürger (oder Großbürger, s. unten) ausdrücklich Bezeichnung des ‘Besitzbürgers’, zumal des Besitzers an HErstellungsmitteln ist, wird es seit dem 19. Jh. vielfach durch Bourgeois verdrängt.