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borgen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Borg + -en | Tw. ‘verleihen, entleihen’, ahd. borgēn ‘sich hüten, sich in acht nehmen, Rücksicht nehmen, schonen’ (9. Jh.; vgl. biborgēn, 8. Jh.), mhd. borgen ‘achthaben, mit jmdm. in bezug auf etw. Nachsicht haben, schonen, Zahlung erlassen, anvertrauen, verleeihen, entleihen, schuldig bleiben, bürgen’, mnd. borgen, mnl. borghen, nl. borgen, afries. borgia, burgia, aengl. borgian ‘borgen, leihen, bürgen’, engl. to borrow ‘borgen’, anord. borga ‘bürgen, geloben’, schwed. borga ‘bürgen’.

Im Westgermanisch entwickelt sich aus der ursprünglichen Bedeutung ‘Rücksicht nehmen, Nachsicht üben, schonen’ der Sinn ‘Frist zur Zahlung, Rückgabe gewähren’.

Im Nord. entspricht dagegen das Verb der Bedeutung, die den unter Bürge behandelten wger. Hauptwort zukommt. Alle Tätigkeitsworte stehen wie Bürge ablautend zu bergen.