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Jurist

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Juris + -t | Jur + -ist | m. ‘Rechtswissenschaftler’ bzw. ‘Rechtskundiger’ (mit akademischer Ausbildung), auch ‘Student der Rechtswissenschaften’, mhd. juriste ‘Rechtsgelehrter’, entlehnt (um 1300) aus mlat. jurista ‘Rechtsgelehrter’ (des weltlichen und des kanonischen Rechts), zu lat. iūs (Wesfall iūris) ‘Satzung, Verordnung, Recht’ (s. Jura).