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einzig

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ein + zig | Egsw. warscheinlich ursprünglicher "einzelig"; "von der Gestalt, Erscheinung her Eins seiend, oder nur Eins nehmend und alles andere, jeden anderen ausschließend";  

einzige, einzigen, einziges,

‘nur einmal vorhanden’, dann ‘einmalig in seiner Art, hervorragend’, ustwl. ‘nur, ausschließlich’, in jüngerer Spr. auch steigernd (einzig schön). Mhd. einzec, einzic Egsw. ‘einzeln’, wovon (in der Form des Wemfall Mrz.) einzigen | einzigen | Ustw., ist gebildet zu gleichbed. mhd. einez, einz (oder einetze, einze?; belegt ist nur einitzen, einzen Wemfall Mrz. in egswl. und ustwl. Verwendung).

Diesem geht ahd. einezzēn Ustw. ‘einzeln, nacheinander’ (8. Jh., später daneben in gleichem Sinne auch einezzūn Ustw., 10./11. Jh.) voraus, das seinerseits auf dem Wemfall Mrz. des Egsw. ahd. einezzi ‘einzeln, aufeinanderfolgend’ (um 1000 in der gebeugten Wortform einzēn Wemfall Mrz. nachzuweisen) beruht, einer Wortableitung von ahd. ein (s. ein1 Num.).

Die Bedeutung ‘nur einmal vorhanden’ übernimmt einzig im Frühnhd. von älterem einig1 Egsw.