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Doktor

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dokt + -or | akademischer Grad und Titel. Lat. doctor ‘Lehrer, Lehrmeister’, Nomen agentis zu lat. docēre (doctum) ‘lehren, unterrichten’, begegnet bereits seit dem 12. Jh. als akademischer Grad (zuweilen mit Nennung des Faches bzw. der Fakultät, mlat. doctor medicinae, theologiae, heute Doktor der Medizin, Theologie), von dessen Erlangung das Recht der Lehrtätigkeit an Universitäten abhängt.

Im 14. Jh. ins Deutsch übernommen in den Bedeutungen ‘Lehrer’, besonders ‘Universitätslehrer’, und zur Bezeichnung des akademischen Grades, der allmählich zum bloßen Titel nach besonderer Prüfung wird.

Daher gewinnt im 16. Jh. die Bezeichnung Professor die allgemeine Bedeutung ‘Hochschullehrer’.

In der 2. Hälfte des 15. Jhs. wird Doktor zugleich Berufsbezeichnung für den Arzt.

Diese Entwicklung wird möglich, weil der Doktor der Medizin als praktizierender Arzt häufig aus dem Lehrbetrieb der Universität ausscheidet und im außerakademischen Bereich sich die Nennung der Fakultät erübrigt.

Zeitweise bezeichnet Doktor den Internisten mit Hochschulstudium im Gegensatz zu ungelehrten Pfuschern und Quacksalbern.

In den Mundarten und der Alltagssprache noch heute üblich für ‘Arzt’.

| Doktorand |