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Minister

aus AufEinWort, der freien Forschung
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¦∑¦ minist + -er;

¦∅¦ ¦↵¦ ‘hoher staatlicher Verwaltungsangestellter, Mitglied einer Regierung und Staatsmann, Leiter eines Ministeriums’, entlehnt (17. Jh.) aus gleichbed. frz. ministre (afrz. menistre, ministre ‘Diener, Gottesdiener, Verwalter, Leiter’). Dieses ist seinerseits Übernahme von lat. minister ‘Untergebener, Diener’, ursprünglich *minusteros, einer Bildung mit dem Komparativsuffix ie. -tero- zur neutralen Komparativform minus von lat. minor ‘kleiner, geringer’, Komparativ zulat. parvus ‘klein, gering’ (s. minus). Diese Formwird umgestaltet zu *ministeros, später minister, nach dem Vorbild des gleichfalls einen doppelten Komparativ aufweisenden lat. magister, älter *magisteros (s. Magister). Bereits im 14. Jh. erfolgt direkte Übernahme von lat. minister in der Bedeutung ‘Diener, Gehilfe’ ins Dt. Ministerium n. ‘Dienst, Auftrag, Amt’, Entlehnung (16. Jh.) von gleichbed. lat. ministerium; ‘hohe staatliche Verwaltungsbehörde mit einem bestimmten Aufgabenbereich’ (18. Jh.), aus gleichbed. frz. ministère, afrz. menistere, ministere ‘Dienst, Verwaltung, Amt’, doch relatinisiert nach dem auch dem afrz. Substantiv zugrundeliegenden gleichbed. lat. ministerium. ministeriell Adj. ‘von einem Ministerium, einem Minister ausgehend’ (18. Jh.), frz. ministériel, nach spätlat. ministeriālis ‘zu einem Dienst beauftragt, verpflichtet’, substantiviert ‘(kaiserlicher) Beamter’. ministrieren Vb. ‘am Altar, bei der Messe dienen, das Amt eines Meßdieners versehen’, entlehnt (17. Jh.) aus lat. ministrāre ‘zur Hand gehen, bedienen’, abgeleitet von lat. minister (s. oben). Aus dem Part Präs. lat. ministrāns (Genitiv ministrantis) Ministrant m. ‘Meßdiener’ (17. Jh.); zuvor vereinzelt ‘Dienst-, Abgabenpflichtiger’ (16. Jh.).