geistig
¦∅¦ "von der Gestalt wie ein Geist, wie vom Geist kommend"; auf das Denkvermögen, die Verstandeskräfte bezogen, Verstand besitzend, klug’. Vereinzeltes spätmhd. geistec ‘von Geist beseelt’ wird bald von geistlich (s. unten) verdrängt. Erst im 17. Jh. ist geistig wieder bezeugt im Sinne von ‘witzig, erfinderisch, geistreich’, steht dann im Gegensatz zu körperlich, stofflich und nimmt im 18. Jh. die oben genannte Bedeutung an; daneben auch ‘alkoholisch’ (ebenfalls 18. Jh.).
¦√¦ uig. *ǵʰóysdos "Wut, Aufruhr"; ger. *g̑heis-‘aufgebracht, bestürzt, erschreckt (sein)’;
¦⊕¦ da -ig und -lich grundlegend beie Nachsilben "Gestalt, Körper" für althochdeutsch Leiche bedeuten sind geistig und geistlich an sich gleich, unterscheiden sich lediglich auf den angewendeten Bereich geistlich für religiöse und geistig für alltägliche Zuweisungen und Angelegenheiten;
geistige, geistiges, geistiger, geistigen, geistigem,