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Schuld

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schuld | Egsw. Adv. ‘schuldig’.

Schuld | schul + d | ‘Zahlungsverpflichtung, Vergehen, Unrecht, Ursache (von etw. Bösem), Verantwortung (für etw.)’

¦√¦ uig. *skel- "verpflichtet sein, schuldig, schulden"; verwandt mit sollen; uig. *skéltis, uger. *skuldiz (gleich wie uger.*skulaną „verpflichtet sein, schulden“ +‎ *-þiz), ger. *skuldi-; ahd. sculd  ‘Zahlungsverpflichtung, Verpflichtung, Vergehen, Missetat, Buße, Verdienst, Ursache’ (8. Jh.), mhd. schulde, schult, scholt, asächs. skuld, mnd. schult, mnl. scult, nl. schuld, aengl. sċield, scyld "Schuld, Sünde", engl. guilt, anord. schwed. skuld.

Während ahd. sculd  für "Schuld" steht, so bedeutet ahd. skild, skilt, mhd, schilt dt. "Schild", womit auch ahd. skeltan "schelten" verwandt ist.

Das was man soll, dem man verpflichtet ist, sich verpflichtet hat und noch nicht erbracht oder geleistet hat, ist die Schuld; der Abstand oder der Unterschied von Soll zu Ist oder Haben ist die Schuld, soweit dies nich Null und damit ausgeglichen ist (21 Jh. ndt.);

Schuld bezeichnet zunächst eine ‘Verpflichtung oder Leistung’, die einem obliegt, dann speziell die ‘Verpflichtung zu einer Geldzahlung, die aus einem Darlehen erwächst’ und steht sowohl für ‘entliehenes, zurückzuzahlendes Geld’ als auch (vom Gläubiger her gesehen) für ‘verliehenes Geld, Guthaben’.

Bereits im Ahd. nimmt Schuld (unter kirchlichem Einfluß) über ‘Verpflichtung zur Buße’ die Bedeutung ‘Missetat, Vergehen, begangenes Unrecht’ an. Daraus entwickelt sich in rechtssprachlicher Verwendung ‘Anklage, Anschuldigung, zur Last gelegtes Verbrechen, Beschuldigung’ (vgl. mhd. schult geben), ‘Ursache, Grund’ (für die Konsequenzen und Folgen eines Vergehens, vgl. mhd. einer sache schulde hān, nhd. Schuld haben an etwas, mhd. einem schulde geben, nhd. die Schuld geben).

Aus Wendungen wie er hat (die) Schuld entwickelt sich (etwa im 16. Jh.) bewertend schuld.

schuld, Unschuld, schulden, schuldet, geschuldet, Schuldner,