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Objekt

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ob + jekt | eigentlich das "Gegenwurf" ; Gegenstand; Vorwurf, Gegenwurf; das, dass ein Subjekt unterwirft; aus dem Subjekt im Sinne einer Eigenschaft als Dasein hervorgehende;

Philosophisch vermurkster Wortbegriff, der auf zweiwertiger Logik vielfältiger Lehren, Ansichten, Betrachtungen beruht (21 Jh. ndt.);

‘Gegenstand oder Ziel des Denkens und Handelns, Sache von besonderem Interesse, Vertragsgegenstand’; (14. Jh.), Entlehnung von spätlat. obiectum “object”, wörtlich “gegen geworfen”) ‘Vorwurf, Beschuldigung, Hindernis, Einwand’ (im Mlat. der Scholastik auch ‘sich den Sinnen darbietender Gegenstand, Ziel’). lat. obiectus, obiciō "entgegenwerfen, entgegnen", ob- "gegen" +‎ iaciō “werfen” zu gleichbedeutend grie. antikeímenon, antikeímeno "Physikalisches, Gegenstand, Ding, antíkeimai, anti-, “gegen, entgegen” +‎ keîmai "liegen”, uig.  *ḱéytor "flach liegend", von uig. *ḱey- “unten liegen, hinlegen, niederlassen”. Verwandt mit lat. cunae, cīvis, aarm. sēr, hitti. kittari, sanskr. śéte.

Im Dt. versucht man, Objekt (eigentlich ‘das Entgegengestellte, Vorgeworfene’, noch bis ins 18. Jh. auch mit lat. Flexionsendungen) zunächst mit Gegenwurf zu übersetzen (so schon im 14. Jh.), seit dem Ende des 17. Jhs. tritt Gegenstand teilweise an seine Stelle.

Die neuere Philosophie (seit Kant) versteht unter Objekt ‘jede Erscheinung der außerhalb des erkennenden Subjekts und unabhängig von dessen Bewußtsein existierenden Wirklichkeit’.

Als grammatischer Terminus steht es für ‘Ziel, auf das sich die Aussage eines Satzes richtet, Satzergänzung’ (Ende 17. Jh.).

¦√¦ uig. *(H)yeh₁-
werfen;

¦↵¦ spätlat. obiectum ‘Vorwurf, Beschuldigung, Hindernis, Einwand’; spätmhd. object (14. Jh.),;