Begriffgegenstand
¦∑¦ Begriff + Gegenstand; siehe auch Begriffdeutungsvermögen;
¦∅¦ bezieht sich unmittelbar auf einen Gegenstand daß Träger einer Begriffbedeutung ist; an einen Gegenstand gebundener Begriff; Begriff der eine Begriffbedeutung hat, dessen Erkenntnis die Kenntnis des Gegenstand und Erkenntnis dessen Gegenstandbedeutung, wie auch die Erkenntnis des Begriff bedingt; ein Gegenstand, der für einen Begriff steht; hat immer eine räumliche Ausgestalt im Dasein, ist somit selbst räumlich wahrnehmbar;
¦⊕¦ Begriffgegenstand ist zugleich auch ein Begriffwort, während Begriffwort in diesem Sinne kein Begriffgegenstand ist, auch wenn es durch alphabethische Schriftzeichen und Wortgestalt zum Ausdruck gebracht wird; Gegenstand dessen Bedeutung über die Ausgestalt hinausgeht und zum Erkennen zum Beispiel weitere Kenntnisse undoder Wissen bedingt; ein Begriffgegenstand unterscheidet sich grundlegend von einem Gegenstand darin, daß dessen Bedeutung auch durch zum Beispiel ein Begriffwort, einem Begriffzeichen zum Ausdruck gebracht werden kann; ein Begriffgegenstand kann zugleich Träger unterschiedlicher Begriffe sein; ein Gegenstand wird zum Begriffgegenstand, wenn es über dessen unimittelbare Bedeutung hinausgehendes Begreifen bedingt; das Begriffwort Gegenstand hat vielfältige andere Bedeutungen, die hier nicht alle erklärt werden; ein Begriffgegenstand unterscheidet sich von einem Gegenstand darin, daß es meist kein Gebrauchgegenstand ist, zum Beispiel bei rituellen Handlungen verwendung findet;
¦⊗¦ Begriffgegenstände sind zum Beispiel Schmuckstücke wie ein Herz an einer Kette, Hirtenstab des Bishof und so weiter;