Zum Inhalt springen

Dateisystem (Begriffsklärung)

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Oktober 2026 um 08:52 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt: {{SeitenordnungWP.de | PageID = {{subst:PAGEID}} | Obereinordnung = Inhalt | Untereinordnung = Begriff | Einordnung = | Ordnung = | Hinweis = }} '''Dateisystem''' steht für: * Dateisystem auf einem ''Volume'', Strukturen für Daten und Metadaten zum Ablegen und Verwalten von Dateien * Dateisystem eines Betriebssystems, siehe Verzeichnisstruktur * Dateisystem als Rechtsbegriff, z. B.…). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Dateisystem steht für:

  • Dateisystem auf einem Volume, Strukturen für Daten und Metadaten zum Ablegen und Verwalten von Dateien
  • Dateisystem eines Betriebssystems, siehe Verzeichnisstruktur
  • Dateisystem als Rechtsbegriff, z. B. nach Art. 4 Nr. 6 der Datenschutz-Grundverordnung
  • englisch, was auch (nicht-digitales) Ablagesystem bedeuten kann, siehe Datei


Siehe auch:

Wiktionary: file system – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen (englisch)