eik
¦∑¦ ē + ik (Gesetz + ich);
¦∅¦ ‘zu eigen haben, vermögen’; ē steht in Germanisch für Gesetz, ik für ich aus i mit k als Endlaut für die Umfassung der vorangegangenen Laute als eine Einheit eik "ich gebiete über, besitze, bestimme mich"; etwas ist eigen, wenn man selbst darüber bestimmt; etwas kann nur zu eigen werden, wenn man zuvor darüber bestimmt hat, es sich zu eigen zu machen, damit übereingestimmt hat, wobei dies die Forschung zur Stringenz und als so gegeben ermittelt hat;
¦√¦ uig. eik;
¦↵¦ ie. *ēik̑- oder *eik̑- ‘zu eigen haben, vermögen’ zurückführen.;
From Middle Dutch eigen, from Old Dutch *eigan, past participle of *eigan (“to own”), from Proto-Germanic *aiganą.
From Proto-Indo-European *h₂eh₂óyḱe, from *h₂eyḱ- (“ability, possession”).