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-icht

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-ich + -t

-Icht (1)


[1350] 1. -Icht, eine Ableitungssylbe für Hauptwörter, ein Collectivum, mehrere Dinge Einer Art als ein Ganzes, zu bezeichnen. Das Getreidicht, im Oberd. für das Getreide; das Kehricht, Feilicht, Spühlicht u.s.f. Ingleichen den Ort, wo ein Ding Eine Art in Menge befindlich ist, wie die Lat. auf -etum. Das Geröhricht, arundinetum, das Eichicht, quercetum,das Gemöhricht, das Geweidicht oder Weidicht, salicetum, das Dickicht, ein mit Bäumen dick bewachsener Ort in einem Walde, das Dornicht, dumetum, das Äckericht, wo viele Äckern, d.i. Eicheln wachsen u.s.f. welche Wörter doch nur im gemeinen Leben, besonders Oberdeutschlandes, üblich sind, wo diese Endung bald ich, bald igt, bald acht und achten lautet. Ein Sumpf oder Riedachten, Bluntschli. Das Pöschach an den Wassern, das Büschicht, fruticetum, in der Braunschweig. Waldordnung von 1598. Es scheinet, daß diese Ableitungssylbe mit der Lat. -etum, welche nur den Hauchlaut weggeworfen haben, zu dem alten Zeitworte eigen, Griech. εχειν, gehöre, von welchem Eht, bey dem Kero, Habe, Vermögen, eine Vielheit bedeutet. S. Eigen und -Ig, welches im gemeinen Leben ift igt lautet. Diejenigen Wörter, wo die Endsylbe icht keine bloße Ableitungssylbe ist, sondern zum Stamme gehöret, wie Pflicht, Gedicht, Gesicht, Gericht, Gicht, Gewicht, Licht, u.s.f. gehören nicht hierher.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1350.
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