-icht
Erscheinungsbild
-Icht (1)[1]
1. -Icht[2],
- eine Ableitungssylbe für Hauptwörter, ein Collectivum, mehrere Dinge Einer Art als ein Ganzes, zu bezeichnen.
- Das Getreidicht, im Oberd. für das Getreide;
- das Kehricht, Feilicht, Spühlicht
- u.s.f.
- Ingleichen den Ort, wo ein Ding Eine Art in Menge befindlich ist,
- wie die Lat. auf -etum.
- Das Geröhricht, arundinetum,
- das Eichicht, quercetum,
- das Gemöhricht,
- das Geweidicht oder Weidicht, salicetum,
- das Dickicht, ein mit Bäumen dick bewachsener Ort in einem Walde,
- das Dornicht, dumetum,
- das Äckericht, wo viele Äckern, d.i. Eicheln wachsen
- u.s.f.
- welche Wörter doch nur im gemeinen Leben, besonders Oberdeutschlandes, üblich sind,
- wie die Lat. auf -etum.
- Es scheinet, daß diese Ableitungssylbe mit der Lat. -etum, welche nur den Hauchlaut weggeworfen haben, zu dem alten Zeitworte eigen, Griech. εχειν, gehöre, von welchem Eht, bey dem Kero, Habe, Vermögen, eine Vielheit bedeutet. S. Eigen und -Ig, welches im gemeinen Leben ift igt lautet.
- Diejenigen Wörter, wo die Endsylbe icht keine bloße Ableitungssylbe ist, sondern zum Stamme gehöret, wie Pflicht, Gedicht, Gesicht, Gericht, Gicht, Gewicht, Licht, u.s.f. gehören nicht hierher.
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1350. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000247693 Lizenz: Gemeinfrei Faksimiles: 1350 Kategorien: Lexikalischer Artikel
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