Gerät
Gerät n.
‘Ausrüstungs-, Gebrauchsgegenstand, Apparat, Werkzeug’, ahd. girāti ‘Rat, Beratung, Entschluß, Geheimnis’ (8. Jh.), mhd. geræte, (md.) gerēte, gerēde ‘Beratung, Überlegung, Vorsorge, Ausrüstung’ (md. auch ‘Hausrat’), asächs.girādi ‘Vorteil’, mnd. gerēde, rēde ‘Überlegung, Rat, Ausrüstung’, gerāde ‘Rat, Ausrüstung, fahrende Habe der Frau’ ist Kollektivum zu dem unterRat
(s. d.) dargestellten Substantiv. Aus dessen frühen Bedeutungen ‘Mittel für den Lebensunterhalt’ und ‘Versorgung, Vorsorge’, die inHausrat
(s. d.) sowie inHeirat
(s. d.) weiterleben, erklärt sich die zuerst mhd. und mnd. bezeugte Verwendung ‘Ausrüstung’, die sich im Nhd. durchsetzt (frühnhd. häufig ‘Hausrat, Wäsche, Kleidung’). Dabei bewahrt Geräte (seit dem 15. Jh. daneben in der heute allein geltenden Form Gerät) bis ins 19. Jh. seinen kollektiven Sinn, bezeichnet aber vom 18. Jh. an, dem gegenwärtigen Gebrauch entsprechend, auch den zu einer bestimmten Ausrüstung gehörenden einzelnen Gegenstand.