Kondition
Erscheinungsbild
conditio + -n Kondition | f. Abk./wrtl.-sgm. "Verzeigung, Verzeichnung";
Bedingniß, Übereinkommen der Bestimmungen, Daseinszustand; Verfassung, Leistungsfähigkeit. (Anm. KF)
- ‘Bedingung’
- (Anfang 16. Jh., besonders in der Kaufmannssprache ‘Lieferungs-, Verkaufs-, Zahlungsbedingung’),
- ‘Beschaffenheit, Zustand’ (15. Jh.;
- vgl. eine Person von Condition ‘von Stand, Ansehen, Würde’, 18. Jh.),
- heute vorwiegend
- ‘gute physische und psychische Verfassung, sportliche Leistungsfähigkeit’,
- früher auch ‘Dienstverhältnis, Stellung’ (16. bis 18. Jh.),
- spätmhd. kondition ‘Eigenschaft, Art, Natürlichkeit’,
- entlehnt aus mlat. conditio, nach lat. condicio, auch conditio, ;
- zu lat. condīcere ‘verabreden, sich verständigen, übereinkommen’.
Von condīcō „ich stimme zu, verspreche; fixe“, von con- „mit“ + dīcō (egtl. 'zeige'), 'ich sage, spreche'.
Von uital. *deikō, von uig. *déyḱti 'zeigen, hinweisen' (als thematisches Verb reformiert). Die perfekten Formen leiten sich von uig. *dḗyḱst ab.
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