Zum Inhalt springen

Legistik

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Januar 2024 um 09:44 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p>'''Legistik''' bezeichnet:</p> *die Lehre vom weltlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Recht römischen Recht] (im Gegensatz zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Kanonistik Kanonistik]) *die Lehre von der formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%B6rmlichkeit Rechtsförmlichkeit]“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Legistik bezeichnet: