Zum Inhalt springen

Legist

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Januar 2024 um 09:54 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

lēgis-t


Englisch

Etymologie

Aus —mfrz. légiste, aus —mlat. lēgista lēgista/dt., aus —lat. lēx lēx/dt.(„Gesetz“),vgl. legal.

Aussprache

(UK) IPA(key): /ˈliːdʒɪst/

Substantiv

legist (Plural legists)

  1. Einer, der sich mit Recht auskennt.
  2. Ein Jurist; ein Gesetzgeber.