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Ablativ

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Ablativ m. Die Bezeichnung des im Dt. (wie auch in den übrigen germ. Sprachen) nicht vorhandenen, in anderen ie. Sprachen, vor allem im Lat. erhaltenen Kasus, der ursprünglich eine Trennung oder Entfernung, eine Bewegung ‘von … weg’ ausdrückt und auch als Instrumentalis gebraucht wird, ist entlehnt aus lat. (cāsus) ablātīvus (sechster Kasus der lateinischen Deklination), zu lat. ablātus, dem Part. Perf. von lat. auferre ‘forttragen, entfernen, trennen’, einer präfigierten, die Trennung ausdrückenden Bildung von lat. ferre ‘tragen, bringen, verbreiten’. Zunächst (seit etwa 1400) und bis ins 18. Jh. in der lat. Form Ablativus, dann (Antesperg 1747) Ablativ.