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abfolgen

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Abfolgen, verb. reg. neutr. welches aber nur im Infinitiv mit dem Zeitworte lassen üblich ist, eine Person oder Sache einemandern auf sein Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einigedafür verabfolgen sagen, so ist solches eine unnöthige Verlängerung. In Oberdeutschland gebraucht man dieses Zeitwort auch als einthätiges. So heißt es z. B. bey dem Bluntschli: daß den Armen Korn abgefolget werden möge.

„Abfolgen“, Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung?lemid=A00288>, abgerufen am 01.02.2024.

ABFOLGEN, concedere petenti, hingeben, folgen lassen, verabfolgen. schon die alte sprache scheint einigemal volgen so transitivzu gebrauchen, was man folgen, mitgehn läszt, gibt man von sich weg. in solchem sinne sagt die preusz. landordnung von 1577 fol. 25: dieerbgelde sollen denjenigen, so sie zuständig, ungehindert gefolget werden. nicht anders verwandte man abfolgen: dasz die prinzessin demkaiser müste abgefolget werden. [ Mascou] 1, 377; Theophania wurde ihrem verlobten eine geraume zeit vorenthalten, bis sie Joannes Zimiscesabfolgen liesze. [ Hahn] 2, 119. heute verabfolgen.

„ABFOLGEN“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=A00455>, abgerufen am 01.02.2024.