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Abfolgung

aus AufEinWort, der freien Forschung
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abfolg-ung Vorlage:dt. wl. Wrtdtng:: "örtlich voll(kommen) weggehen"

Die Abfolgung[1], plur. inusit. die Aushändigung oder Zurücksendung dessen, was man von einem andern in seiner Gewalt hat. Man hat um die Abfolgung des Gefangenen angehalten. (s. abfolgen)


  1. ↑ „Abfolgung“, Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung?lemid=A00289>, abgerufen am 01.02.2024.