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classicī

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classicī

classĭci

, in Rom die Bürger, welche nach der Verfassung des Servius Tullius zu der ersten u. daher vornehmsten der 6 Klassen (s.d.) gehörten; daher Classĭci auctōres, Schriftsteller ersten Ranges, s. Klassiker. Daher auch Classicismus, die Richtung in den poetischen u. künstlerischen Bestrebungen, welche die Kunsterzeugnisse des griechischen u. römischen Alterthums zum Vorbilde nimmt; vgl. Romantik.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 192.
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