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Klassiker

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Klassiker m. ‘Vertreter der Klassik, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, dessen Werke eine hervorragende, über die Zeiten gültige Leistung darstellen’ (18. Jh.), anfangs nur mit Bezug auf die antiken Schriftsteller, besonders im Hinblick auf deren vorbildlichen sprachlichen Stil; unter Einfluß von gleichbed. frz. auteur, poète classique nach lat. classicus scrīptor ‘Schriftsteller ersten Ranges’ gebildet. Im Anschluß daran Klassik f. ‘Epoche hervorragender künstlerischer, über die Zeiten gültiger Leistungen eines Volkes’ (19. Jh.). Klassizismus m. ‘Stilrichtung in verschiedenen künstlerischen Bereichen, die sich (häufig epigonenhaft) an die klassische griechische und römische Antike anlehnt’ (19. Jh.).

Klassiker (v. lat. Classici), 1) bei den Römern Bürger der ersten Klasse, s.u. Rom (Antiq.); sie mußten an Ländereien od. an Baarschaft 100,000 Asses (s. As 3) besitzen u. bildeten 98 Centurien; 2) (C. auctores), Schriftsteller ersten Ranges, bes. unter den Griechen u. Römern; 3) mißbräuchlich sämmtliche alte griechische u. römische Schriftsteller; daher der Inbegriff derselben Klassische Literatur; 4) überhaupt Schriftsteller unter allen Nationen, die durch eine vollendete, musterhafte Darstellung als ausgezeichnet anerkannt sind; 5) diejenigen Schriftsteller, bes. Dichter, die im Gegensatz zu den Neurern in Form u. Darstellung (Romantikern), bei der alten, den Klassikern nachgeahmten Weise bleiben; 6) juristische K., im engern Sinne die Juristen, aus deren Schriften die Pandekten ausgezogen sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 555.
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