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Klassiker

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Klassik-er m.

  • ‘Vertreter der Klassik, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, dessen Werke eine hervorragende, über die Zeiten gültige Leistung darstellen’ (18. Jh.),
    • anfangs nur mit Bezug auf die antiken Schriftsteller, besonders im Hinblick auf deren vorbildlichen sprachlichen Stil;
    • unter Einfluß von gleichbed. frz. auteur, poète classique nach lat. classicus scrīptor ‘Schriftsteller ersten Ranges’ gebildet.
    • Im Anschluß daran Klassik, Klassizismus (19. Jh.).

Klassiker[1] (v. lat. classicī),

  1. bei den Römern Bürger der ersten Klasse, s.u. Rom (Antiq.); sie mußten an Ländereien od. an Baarschaft 100,000 Asses (s. As 3) besitzen u. bildeten 98 Centurien;
  2. (C. auctores), Schriftsteller ersten Ranges, bes. unter den Griechen u. Römern;
  3. mißbräuchlich sämmtliche alte griechische u. römische Schriftsteller; daher der Inbegriff derselben Klassische Literatur;
  4. überhaupt Schriftsteller unter allen Nationen, die durch eine vollendete, musterhafte Darstellung als ausgezeichnet anerkannt sind;
  5. diejenigen Schriftsteller, bes. Dichter, die im Gegensatz zu den Neurern in Form u. Darstellung (Romantikern), bei der alten, den Klassikern nachgeahmten Weise bleiben;
  6. juristische K., im engern Sinne die Juristen, aus deren Schriften die Pandekten ausgezogen sind.
  1. ↑ Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 555. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010244549; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 555