Klage
Erscheinungsbild
- "lautes Hilfegeschrei";
- ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
- Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen.
- Vom Hptw. abgeleitet klagen
- Das —Grmnsch nur durch
- uwger. *klagōn
- ahd. klaga (9. Jh.),
- mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
- asächs. klaga,
- mnd. klāge,
- mnl. clāghe vertretene Hptw.
- läßt sich mit
- aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,
- garhā ‘Tadel, Vorwurf’,
- pers. gila ‘Klage’ und
- mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
- und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen,
- wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen