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Klage

aus AufEinWort, der freien Forschung
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klag-e wl.

  • "lautes Hilfegeschrei";
  • ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
  • Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen.
  • Vom Hptw. abgeleitet klagen
  • Das —Grmnsch nur durch
    • uwger. *klagōn
    • ahd. klaga (9. Jh.),
    • mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
    • asächs. klaga,
    • mnd. klāge,
    • mnl. clāghe vertretene Hptw.
  • läßt sich mit
    • aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,
    • garhā ‘Tadel, Vorwurf’,
    • pers. gila ‘Klage’ und
    • mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
  • und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen,
    • wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen