Dinge
Ding-e Vorlage:dt. —Nwf. Mz. v. Ding
ding | Gegenstand oder Sache, jedoch nicht dessen physikalisches Dasein sondern mehr in Betrachtunge dessen zeitlich rechtliche Bedeutung einer Angelegenheit. Über die Wortwurzel verwandt mit Tempel, Tempus, tendieren, Temperatur, Tempo, dünn, dehnen, denken, Gedanke (21 Jh. ndt.); uge. *þing, *þingą, "festgesetzte Zeit; Datum; Zeitpunkt; Treffen, Versammlung; Versammlung, Rat; Fall, Angelegenheit, Problem (z. B. was auf einer Versammlung besprochen wird)", vergleichsweise *þinhaną „erfolgreich sein“, in welchem Fall die ursprüngliche Bedeutung „passende Zeit; geplante Zeit“ war, dann „Versammlung; Thema, zu besprechende Angelegenheit“.
Dinge,Dingen,thing,Thing,things,
Auch wenn es von der Wortherkunft so erscheint, daß Ding mehr Zeitpunkt oder Zeitdauer bedeutet habe, so bringt dei Wortfamilie im Germanisch und Althochdeutsch zum Ausdruck, daß mehr Worte gebildet waren, die sich auf Denken, Verhandeln, Gedanken, gebildet worden waren, und Zeit selbst mehr mit ahd. tide "Gezeiten" , tid, "Zeit" in Bezug stand. Bedeutend und wichtig bei der Verwendung der Worte ist es Ding, Gegenstand und Zeit auseinander getrennt zu halten und Ding dem Gedanklichen im Innern, Zeit dem Zeitlichen im Innern und Äußeren und Gegenstand dem Gegenständlichen im Äußeren zuzuordnen.
Unding, Dings, Dingwort, Dingsda,
¦√¦ uig. *ten- ‘dehnen, ziehen, spannen’ gehörende Gutturalerweiterung, uig. *tenk- ‘ziehen, dehnen, spannen, Zeitspanne’; uig. *tenkó-, lnaheliegend von *tenk- “angemessen sein” stammend, die ursprüngigliche Bedeutung dann "angemessene richtige Zeit; übereingestimmter Zeitpunkt" dann "Versammling; Angelegenheit, Gegenstand des Gespräch oder Verhandlung".
¦↵¦ nordgerm. *þingą- bezeichnet die ‘Volksversammlung aller Freien’, die über Krieg und Frieden beschließt, den Heerführer oder König wählt und in der Recht gesprochen wird; wgerm. *þing.
Etwas sich zeitlich ausdehnendes, sich ziehendes, spannendes; Zeitspanne; vor allem rechtlich ‘germanische Volks- und Gerichtsversammlung, Sache, Gegenstand, Angelegenheit’; Zeitpunkt, ‘eine für einen bestimmten Zweck festgelegte Zeit’;
So bedeutet auch germ. *þenga- in vorliterarischer Zeit (wie nochahd. thing, in seinen ältesten Belegen) ‘Zeitpunkt’, dann die zu einem bestimmten Zeitpunkt angesetzte allgemeine Volksversammlung.
Die gesellschaftlichen Veränderungen nach der Völkerwanderungszeit, wie sie sich deutlich in der Errichtung des fränkischen Feudalstaates zeigen und zum Zerfall der alten Volksversammlung führen, lassen sich an der Bedeutung von ahd. thing nachweisen: thing ist vor allem die ‘Gerichtsversammlung’, an der ein bestimmter Personenkreis teilnimmt; daraus abgeleitet bezeichnet es den ‘Versammlungs- oder Gerichtstermin und -platz’, die ‘Gerichtsverhandlung’ und deren Ergebnis ‘Urteil, Vertrag’, dann auch (unter dem Einfluß von lat. causa, rēs, negōtium) die zu verhandelnde ‘Rechtssache’, den ‘Fall’, ‘Ursache’, ‘Grund’.
Damit hat sich thing von der alten Bedeutung ‘Volksversammlung’ gelöst, und der Weg zu (nhd. herrschendem) ‘Sache, Gegenstand, Angelegenheit, Geschehen’ ist beschritten; als Terminus der mittelalterlichen Logik kann es für ‘Wesen, Begriff’ u. dgl. stehen; vgl. Karg-Gasterstädt Ahd. Thing – Nhd. Ding (1958).
Eine ähnliche Entwicklung erlebt das Wort in allen germ. Sprachen (vgl. aengl. þing ‘Beratung, Versammlung, Gerichtshof, Prozeß, Tat, Ursache, Gegenstand’, engl. thing ‘Ding, Sache, Wesen, Angelegenheit’).
Jünger ist die Verwendung für Personen oder Sachen, die nicht benannt werden können oder sollen (14. Jh.) und der (umgangssprachlich und mundartlich übliche) herabsetzende Gebrauch, vgl. kleines, armes, grünes Ding ‘Mädchen’ (17. Jh.), Plural Dinger.
Ding als philosophischer Erkenntnisgegenstand (18. Jh.); Ding an sich (Reimarus 1760); mit rechten Dingen zugehen ‘auf natürliche Weise geschehen’ (18. Jh.).