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Kollegium

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Kollegi + -um n.

  • ‘Gruppe von Personen mit gleichartiger Stellung und Tätigkeit’
    • (besonders der Lehrkörper einer Schule),
  • ‘regelmäßig zusammenkommender Personenkreis, Zusammenkunft’ (17. Jh.),
    • lat. collēgium ‘Amtsgenossenschaft, Amtsgemeinschaft, Korporation, Verein’,
      • ursprünglich wohl ‘durch Gesetz gebildete Vereinigung’, zu lat. lēx (Wesfall lēgis) ‘Gesetz’.
  • Auch ‘Hörsaal, Behörde, Versammlung’ (16. Jh., Paracelsus),
  • im 17. Jh. ‘Zusammenkunft von Studenten zu Übungszwecken’,
    • die bald von einem Privatdozenten geleitet wird und sich zur ‘Vorlesung’ entwickelt.
    • Daher zunächst häufig Privatkollegium | privat + Kollegium | (17. Jh.), nach nlat. (Plur.) privata collegia (16. Jh.,
      • im Gegensatz zur lectio publica, der ‘öffentlichen Vorlesung’ der ordentlichen Professoren). Daraus eingedeutscht Kolleg.