bescheiden
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- ‘eine Nachricht geben, eine Entscheidung mitteilen, etw. zuteilen, an einen bestimmten Ort bestellen’, (reflexiv) ‘sich begnügen, zufriedengeben’.
- Mittelhochdeutsch bescheiden ‘trennen, unterscheiden, erzählen, benachrichtigen, entscheiden, bestimmen, zuweisen, anweisen’,
- (reflexiv) ‘sich entscheiden, sich einrichten’,
- mnd. beschēden, bescheiden,
- ein geläufiges Wort der alten Rechtssprache (vgl. noch amtssprachliches abschlägig bescheiden),
- Die alte Form des Part. Prät. bleibt erhalten in bescheiden Part. Egw. ‘genügsam, anspruchslos, nicht eingebildet, einfach, gering, mäßig’,
- mhd. bescheiden (den verschiedenen Bedeutungen des Tätigkeitswort folgend) ‘bestimmt, festgesetzt, deutlich, einsichtsvoll, verständig, mäßig, rücksichtsvoll’;
- vgl. mhd. der bescheiden (‘festgesetzte’) tac, bescheidene (‘entschiedene’) worte, frühnhd. mein bescheiden (‘zugewiesener’) teil.
- Danach entwickelt sich bescheiden einerseits zu ‘unscheinbar, gering’ (16. Jh.),
- z. B. ein bescheiden Kleid, ein bescheidener (‘geringer’) Anteil,
- andrerseits (im Anschluß an ‘sich begnügen’) zu ‘genügsam, schlicht, mäßig’,
- oft mit dem Nebensinn ‘rücksichtsvoll, höflich’. Dazu Bescheidenheit.
- mhd. bescheiden (den verschiedenen Bedeutungen des Tätigkeitswort folgend) ‘bestimmt, festgesetzt, deutlich, einsichtsvoll, verständig, mäßig, rücksichtsvoll’;