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exemp--el Vorlage:dt.-lat. eigtl. '"Herausgenommenes"; glt. ‘Beispiel, Muster, Vorbild"
- Exempel n. ‘Beispiel, Muster, Vorbild’,
- mhd. exempel, Entlehnung aus lat. exemplum
- (aus *exemlom mit Übergang von ml zu mpl)
- ‘Muster, Abbild, nachzuahmendes oder warnendes Beispiel’,
- das zu eximere ‘herausnehmen’,
- einem Kompositum von lat. emere ‘nehmen, kaufen’, gehört,
- also eigentlich ‘das aus einer Menge gleichartiger Dinge Herausgenommene’ bedeutet.
- Die seit dem 17. Jh. gebräuchliche, zunächst rechtssprachliche Wendung ein Exempel statuieren ‘ein abschreckendes Beispiel geben’ führt lat. exemplum ‘warnendes Beispiel’ weiter.