Schlüsse
Erscheinungsbild
Schluß, smhdt.-dt., Nwf. z. Schloß
schließ ⇛ schloß ⇛ Schloß ⇛ Schluß
Ende, beendet; kurz für Schlußfolgerung; schließen der Abfolge eines Verfahrens; Beweis (Logik), als richtig angesehene Ableitung von Behauptungen; Fazit, Resümee, wertende Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen.
- Schluß m.
- ‘das (Ab)schließen, festes Zusammenpassen, Zusammendrücken,
- räumlicher und zeitlicher Abschluß, Ende’,
- —Wrtwndl
- smhd. (vereinzelt) sluʒ ‘abschließendes Ende, Knoten’,
- mnd. slūt, slut
- ist mit Ablaut zu dem unter schließen behandelten Verb gebildet.
- In älterer Rechtssprache verbreitet für ‘Beschluß, Entschluß, Entscheidung, Verfügung’ (16. Jh.),
- in der philosophischen Fachsprache ‘Folgerung, Resultat des Denkprozesses’ (17. Jh.;
- zuvor dafür ahd. sloʒ, s. Schloß,
- sowie ahd. sloʒreda, um 1000, frühnhd. Sloßrede ‘Vernunftschluß’, 15. Jh.);
- in zeitlichem Sinne ‘Ende, Beendigung, abschließender Teil’ (17. Jh.).
- ¦√¦ uig. *(s)kel- “biegen, beugen”;
- uig. *(s)kleh₂w- “Nagel, Haken, Pflock, Schlüssel”;
- uig. *(s)klewd- “schließen”
- uig. *skleud-, uig. *klē̌u-, *klāu- ‘Haken, krummes Holz oder Astgabel, Pflöckchen, anhaken, verhaken (sich anklammern), durch einen vorgesteckten Haken, Riegel, ein Pflöckchen verschließen’;
- uig. *(s)klewd- “schließen”
- uig. *(s)kleh₂w- “Nagel, Haken, Pflock, Schlüssel”;