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Schlüsse

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Schlüsse —Nwf. Mz. z. Schluß

Schluß, smhdt.-dt., Nwf. z. Schloß

schließ ⇛ schloß ⇛ Schloß ⇛ Schluß

Ende, beendet; kurz für Schlußfolgerung; schließen der Abfolge eines Verfahrens; Beweis (Logik), als richtig angesehene Ableitung von Behauptungen; Fazit, Resümee, wertende Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen.

  • Schluß m.
    • ‘das (Ab)schließen, festes Zusammenpassen, Zusammendrücken,
    • räumlicher und zeitlicher Abschluß, Ende’,
  • —Wrtwndl
    • smhd. (vereinzelt) sluʒ ‘abschließendes Ende, Knoten’,
    • mnd. slūt, slut
  • ist mit Ablaut zu dem unter schließen behandelten Verb gebildet.
  • In älterer Rechtssprache verbreitet für ‘Beschluß, Entschluß, Entscheidung, Verfügung’ (16. Jh.),
  • in der philosophischen Fachsprache ‘Folgerung, Resultat des Denkprozesses’ (17. Jh.;
    • zuvor dafür ahd. sloʒ, s. Schloß,
    • sowie ahd. sloʒreda, um 1000, frühnhd. Sloßrede ‘Vernunftschluß’, 15. Jh.);
    • in zeitlichem Sinne ‘Ende, Beendigung, abschließender Teil’ (17. Jh.).
  • ¦√¦ uig. *(s)kel- “biegen, beugen”;
    • uig. *(s)kleh₂w- “Nagel, Haken, Pflock, Schlüssel”;
      • uig. *(s)klewd- “schließen”
        • uig. *skleud-, uig. *klē̌u-, *klāu- ‘Haken, krummes Holz oder Astgabel, Pflöckchen, anhaken, verhaken (sich anklammern), durch einen vorgesteckten Haken, Riegel, ein Pflöckchen verschließen’;